Psychologische Sachverständigengutachten für Familiengerichte

Institut für psychologische Gutachen

Das Institut für psychologische Gutachten (IpG) ist ein Zusammenschluss unabhängiger familienpsychologischer Sachverständiger in Hamburg. Wir erstellen familienpsychologische Sachverständigengutachten im Auftrag von Gerichten in Hamburg und dem gesamten norddeutschen Raum. Nach Absprache sind auch überregionale psychologische Begutachtungen für Gerichte möglich.

Leistungen

Leistungen

Familienpsychologische Sachverständigengutachten werden ausschließlich im Auftrag von Gerichten erstellt. Mögliche Fragestellungen sind:

  • Kindeswohlgefährdung (§ 1666)
  • Lebensmittelpunkt
  • Umgangsregelung
  • Rückführung nach Fremdunterbringung 
  • Elterliche Verantwortlichkeit hinsichtlich des Sorgerechts 

Durch die Anwendung fundierter und dem jeweiligen Kontext angemessener psychologischer Untersuchungsmethoden werden die Fragestellungen des Gerichts präzise und verständlich beantwortet. Ziel ist es, dem Gericht mithilfe des psychologischen Gutachtens die Entscheidungsfindung im Verfahren zu erleichtern.

Arbeitsweise

Arbeitsweise

Unsere Vorgehensweise bei der Erstellung familienpsychologischer Sachverständigengutachten ist abhängig von der Fragestellung des Gerichts und dem jeweils konkret vorliegenden Familiensystem. Ausgehend von etablierten theoretischen Konstrukten finden bei der Begutachtung grundsätzlich wissenschaftlich fundierte und angemessene Untersuchungsmethoden Anwendung. Besonders wichtig ist es uns, Erkenntnisse aus verschiedenen Bereichen der Psychologie (z. B. Entwicklungs- und klinische Psychologie) auf dem jeweils aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung zu berücksichtigen. Es ist uns außerdem ein Anliegen, die Entscheidungsfindung zur Beantwortung der gerichtlichen Fragestellungen für alle Beteiligten möglichst transparent und nachvollziehbar zu machen.

Die familienpsychologische Begutachtung umfasst in der Regel folgende Untersuchungsmethoden:

  • Sichtung und Analyse der in den Gerichtsakten enthaltenen Informationen
  • strukturierte psychodiagnostische Explorationsgespräche mit den Beteiligten
  • standardisierte psychologische Testverfahren auf dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Forschung 
  • psychologische Explorationsuntersuchung des Kindes 
  • freie Eltern-Kind-Interaktionsbeobachtungen und deren Auswertung anhand etablierter Kriterien
  • Erhebung von Fremdanamnesen zum Erhalt eines breiteren Informationsspektrums (z. B. mit Lehrern, Erziehern und Ärzten)
Im Rahmen der familienpsychologischen Begutachtung stehen aufseiten des Kindes die Bindungen und Beziehungen, die entwicklungsbedingte Ausgangslage, ggf. psychopathologische Auffälligkeiten, der Wille des Kindes und Aspekte der Kontinuität im Fokus. Aufseiten der Eltern sind deren Erziehungsfähigkeit, die Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft, die Problemeinsicht und Veränderungsbereitschaft sowie die Bindungstoleranz und -fürsorge im Allgemeinen von Relevanz.

Die Dauer der Begutachtung beträgt in der Regel drei Monate ab Eingang der Gerichtsakten. Abhängig von unterschiedlichen Variablen wie etwa der Anzahl der Kinder oder der Kooperation der Beteiligten kann es in Ausnahmefällen zu der Notwendigkeit kommen, die zuvor vereinbarte Frist zu verlängern. In einem solchen Fall wird das Gericht rechtzeitig durch uns in Kenntnis gesetzt. Wir bitten vor Auftragserteilung um eine vorherige Kontaktaufnahme, um Kapazitäten und Fristen abzustimmen.

Qualitätssicherung

Qualität

  • Berücksichtigung aktueller Forschung insb. aus dem Bereich der Entwicklungspsychologie und -pathologie 
  • Anwendung standardisierter, auf dem neuesten Stand befindlicher psychologischer Testverfahren
  • regelmäßige Intervision und Supervision
  • regelmäßige Fallbesprechungen
  • Qualitätsstandards für psychologische Gutachten des BDP und der DGPs als Grundlage unserer Arbeit
  • fundierte und umfassende Kenntnisse der klinischen Psychologie durch entsprechende Weiterbildungen
  • regelmäßige Teilnahme an themenrelevanten Fortbildungen

Über uns

Das Team des IpG

Felix Goliberzuch

M. Sc. Psychologie

  • Studium der Psychologie an der Universität Kassel. Studienschwerpunkt: Klinische Psychologie.  Abschluss: Psychologe M. Sc. 2016
  • Tätigkeit als psychologischer Sachverständiger für Familien- und Strafgerichte seit 2019 
  • Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie seit 2020
  • mehrjährige Tätigkeit als klinischer Psychologe in einer ambulanten Praxis für Kinder- und Jungendpsychiatrie und -psychotherapie, im Asklepios Fachklinikum Tiefenbrunn sowie im RehaCentrum Hamburg

Janosch Bremer

M. Sc. Psychologie

  • Studium der Philosophie, Germanistik und Psychologie an der Uni Mainz, der TU Dresden und der Uni Hamburg. Studienschwerpunkte: Persönlichkeitspsychologie und Klinische Psychologie. Abschluss: Psychologe M. Sc. 2019
  • Tätigkeit als psychologischer Sachverständiger für Familien- und Strafgerichte seit 2019 
  • Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie seit 2020
  • mehrjährige Tätigkeit als klinischer Psychologe in der Psychiatrischen Tagesklinik Altona sowie auf der Psychotherapiestation des Bethesda Krankenhauses Bergedorf

Mitgliedschaften

Mitgliedschaften

Referenzen

Referenzen

Landgericht Hamburg

Amtsgericht Hamburg Mitte

Amtsgericht Hamburg Altona

Amtsgericht Hamburg Barmbek

Amtsgericht Hamburg Bergedorf

Amtsgericht Hamburg Harburg

Amtsgericht Hamburg St. Georg

Amtsgericht Hamburg Wandsbek

Amtsgericht Eutin

Amtsgericht Goslar

Amtsgericht Lübeck

Amtsgericht Lüneburg

Amtsgericht Norderstedt

Amtsgericht Oldenburg

Amtsgericht Osnabrück

Amtsgericht Osterholz-Scharmbek

Amtsgericht Schwarzenbek

Amtsgericht Uelzen

Amtsgericht Winsen (Luhe)

Strafkammer Hamburg

Staatsanwaltschaft Flensburg

Staatsanwaltschaft Osnabrück

Kontakt

So erreichen Sie uns

Adresse

Institut für psychologische Gutachten

Hartwicusstraße 4

22087 Hamburg

Sprechzeiten

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Mit der U3 bis Uhlandstraße

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